OGV stellt Förderantrag zur Streuobstpflege

Förderantrag zur Streuobstpflege

Das Land hat eine neue Fördermöglichkeit für die Streuobstpflege geschaffen. Danach können Bewirtschafter von Streuobstwiesen für die Baumpflege in einem 5-Jahreszeitraum maximal 2 mal je 15 EURO Förderung für jeden geschnittenen Baum erhalten. Akzeptiert werden hier nur Sammelanträge mit jeweils mindestens 3 Teilnehmern und 100 bis 1.500 Bäumen in einem zusammenhängenden Gebiet. Die Stammhöhe muss mindestens 1,40m, vorzugsweise 1,60m betragen. Daneben gibt es weitere Bedingungen und Priorisierungskriterien.

Der OGV Liedolsheim hat den Förderantrag gestellt. Der Antrag ist bewilligt worden.  Die Verwaltung des OGV Liedolsheim übernimmt die fachliche Begleitung. Die Pflegemaßnahmen müssen von den Teilnehmern selbst erbracht werden.

Wichtig für alle Inhaber des Sachkundenachweises Pflanzenschutz

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Wer vor Februar 2012 die Sachkund erworben hat muss zum Erhalt des Nachweises

  • spätestens zum 26.5.2015 den neuen Ausweis beantragen
  • spätestens im Jahr 2015 eine anerkannte Fortbildungsmaßnahme besuchen

 

Im Spätjahr will das Landwirtschaftsamt noch eine Veranstaltung anbieten.

Zum Infobrief des Landwirtschaftsamtes (pdf)

Rückfragen bitte an die Vereinsverwaltung, wir unterstützen Sie gerne beim Antrag für den Ausweis.

Bei der gut besuchten Fortbildungsveranstaltung der Landwirtschaftsämter Landkreis Karlsruhe und Enzkreis am 30.1.2015 in Bauschlott gab es interessante informationen für Anwender von Pflanzenschutzmitteln. Dabei gab es den Hinweis auf die  Seite des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmitteltechnik, die speziell für Anwender umfangreiche Informationen bietet.

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